Gute wissenschaftliche Praxis
Für das BNITM ist zum einen die „Leitline zur guten wissenschaftlichen Praxis“ und der "Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis" der Leibniz-Gemeinschaft verbindlich. Zum anderen gilt die vom BNITM herausgegebene interne „Dienstvereinbarung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“.
In Konfliktfällen zu guter wissenschaftlicher Praxis und bei Fragen zu vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten können sich Mitarbeitende an die Ombudspersonen des BNITM oder der Leibniz-Gemeinschaft wenden. Die Ombudspersonen kümmern sich unabhängig und vertraulich um Hinweise und Anfragen.