Probenversand

 

Medizinische Proben sind nach den jeweils aktuellen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu transportieren. Die Transportbestimmungen der entsprechenden Kurierdienste sind zu beachten. Die Primärgefäße (meist Blutentnahmeröhrchen) und die Sekundärverpackung müssen flüssigkeitsdicht sein, ausreichendes Absorptionsmaterial muss zwischen Primärgefäß und Sekundär-verpackung enthalten sein. Versandmaterial für Proben der Kategorie B (s. u.) können Sie von 9-12 Uhr unter +49 40 42818-453 anfordern.

Die Untersuchungaufträge senden Sie bitte ausgefüllt zusammen mit dem Untersuchungsmaterial an die Zentrale Labordiagnostik, Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg.

  • Bitte tragen Sie den Namen der Patient:in auf jeder Seite des Untersuchungsauftrags ein und heften Sie die Seiten zusammen.
  • Angaben zu Symptomatik und Reise- oder Herkunftsland des Patienten helfen, bei unklaren Erkrankungsbildern eine gezielte Diagnostik durchzuführen.
  • Versandbedingungen und Anforderungen an das Untersuchungsmaterial entnehmen Sie bitte dem Untersuchungsauftrag, oder erfragen Sie diese telefonisch im zuständigen Labor.

 

Kategorie A-Patientenprobe

Zur Kategorie A gehören Patientenproben mit Verdacht auf Erreger lebensbedrohlicher verlaufender Infektionen, u. a. Erreger viraler hämorrhagischer Fieber (Risikogruppe 4 nach BioStoffV). Sie sind der UN-Nummer 2814, „Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen“, zugeordnet und nach der Verpackungsvorschrift P 620 zu verpacken. Sie können nur unter gesonderten Sicherheitsvorkehrungen befördert werden.

Wichtige Hinweise

  • Die Untersuchungsaufträge solcher Analysen sind mit * gekennzeichnet.
  • Diese Proben sind unbedingt vorab beim diensthabenden Virologen
    telefonisch anzukündigen: +49 171 2127900

 

Kategorie B-Patientenprobe

Verpackung nach P 650: „Biologischer Stoff, Kategorie B“

Der Kategorie B gehören Patientenproben mit Verdacht auf Erreger weniger gefährliche Infektionskrankheiten (Risikogruppe 2 und 3 nach BioStoffV) an. Sie sind unter der UN-Nummer 3373 „Biologischer Stoff, Kategorie B“ klassifiziert und sind nach der Verpackungsanweisung P 650 zu verpacken.

Freigestellte medizinische Proben sind Patientenproben, für die nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten. Entsprechend deklariert können sie in einer an die Verpackungsvorschrift P 650 angelehnten dreifachen Verpackung befördert werden. Es darf anhand des klinischen Bildes, der Anamnese oder sonstiger Voruntersuchungen keinerlei Verdacht auf das Vorhandensein von Infektionserregern vorliegen. Beispiele: Seroprävalenzbestimmung, Z.n. Infektion für retrospektive Antikörpernachweise.

 

Kontakt

Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin

Beratung nur für Ärztinnen und Ärzte

Patient:innen wenden sich bitte an ihre behandelnde Arztpraxis.

Probenversand