Anpassung von Stipendien
Das Förderprogramm „Aufwertung von Stipendien“ hat zum Ziel, PhD- und MD/PhD Promovierenden des BNITM einen Anreiz zu bieten, selbst Stipendien für ihre Doktorarbeit einzuwerben. Externe Stipendien bieten allerdings in der Regel eine niedrigere Vergütung und gewähren keine Sozialabgaben u. a. für eine Kranken- und Arbeitslosenversicherung, so dass sie weniger attraktiv sind als die nach den Tarifen im Öffentlichen Dienst gewährten Promotionsgehälter des Instituts. Für das Institut sind sie hingegen von Vorteil, weil sie das Hausbudget entlasten. Aus diesem Grund stockt der Freundeskreis die Vergütung von extern eingeworbenen Stipendien auf das Niveau der Gehälter im Öffentlichen Dienst einschließlich der Sozialabgaben auf.
Es gibt folgende Vorgaben:
- Das jährliche Programmbudget ist auf 25.200 Euro begrenzt.
- Der Gesamtbetrag an monatlichen Zuwendungen (Stipendium plus Aufstockung) sollte den Betrag von 2.300 Euro nicht überschreiben.
- Der maximale Unterstützungsbetrag liegt bei 350 Euro pro Monat. Daher können immer nur sechs Stipendiaten gleichzeitig die maximale Unterstützung erhalten.
- Gegebenenfalls können weitere Stipendiaten mit reduzierten Zahlungen unterstützt werden, um das Jahresbudget voll auszuschöpfen. Es gilt die Reihenfolge des Antragsdatums (first come, first serve).
- Um die Verwaltung zu erleichtern, werden die einzelnen Anpassungen der monatlichen Zahlungen unter Berücksichtigung der Haushaltsbeschränkungen auf 10 €-Beträge abgerundet.
Die Regelungen gelten ab dem 1. April 2021.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufstockung des Stipendiums.
Kontakt
- Ulrike Kolander (VdF)
- Administration
- Telefon: +49 40 285380-402
- E-Mail: vdf@bnitm.de