Geräte für Partnerinstitute des BNITM im Globalen Süden

Die VdF schreibt Förderanträge für Neu- und Ersatzbeschaffungen in und für die Partnerstandorte des BNITM sowie für den Austausch von Ersatzteilen und ggf. Reparaturen einschließlich Lieferung, Steuer und Zoll aus. Es können mehrere Anträge pro Jahr bis zu einer Gesamtsumme von 30.000 € oder ein Antrag von bis zu 30.000 € gefördert werden.

Den Aufruf mit weiteren Details finden Sie hier.

Als Partnerstandorte gelten das KCCR und Kooperationspartner in den Ländern des Globalen Südens, mit denen eine mehrjährige Zusammenarbeit vertraglich vereinbart wird. Der Kooperationsvertrag soll den Zugang zu den Geräten für das BNITM sowie die Frage des Eigentums nach Projektende bzw. nach Beendigung der Kooperation regeln. Die verbleibende Kooperationsdauer mit dem Partnerstandort muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens zwei Jahre betragen.

Anträge mit diesem Formular können sowohl von Wissenschaftler:innen der Partnerstandorte als auch von Wissenschaftler:innen und Gastwissenschaftler:innen des BNITM gestellt werden.

Die Anträge müssen mit allen relevanten Dokumenten in einer PDF-Datei bis zum 09.02.2023 an kolander@bnitm.de eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden alle vollständigen Anträge vom Vorstand des BNITM begutachtet und eine Förderentscheidung durch die VdF getroffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Anneke Novak-Funk (Telefon +49 40 285380 266).

Administration

Ulrike Kolander (VdF)

Telefon: +49 40 285380-402

E-Mail: vdf@bnitm.de