Einkaufsabteilung

Wir, das Team der Einkaufsabteilung, beschaffen Verbrauchsmaterialien und Investitionsgüter und beauftragen die Dienstleistungen, die im BNITM benötigt werden. Wir steuern die Beschaffungen nach den Kriterien Nachhaltigkeit; Qualität, Preis und Zuverlässigkeit der Lieferant:innen.

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Für wiederholt benötigte Materialien und Dienstleistungen verhandeln wir Rahmenvereinbarungen, über die in der Regel besonders günstig und verlässlich bezogen werden kann. Beschaffungen mit einem Auftragswert ab 215.000 EUR netto (Oberschwellenbereich) organisieren wir gemeinsam mit der Justizbehörde.